Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen der Pales IT-Systemhaus GmbH

gültig ab 01.01.2005



1. Geltung der Bedingungen

1.1 Diese Bedingungen sind zur ausschließlichen Verwendung gegenüber Kaufleuten bestimmt, wenn die betroffenen Vertragsverhältnisse zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehören, sowie zur Anwendung gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen "Kunden").

1.2 Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Pales IT-Systemhaus GmbH richten sich nach diesen Bedingungen und etwa bestehenden sonstigen schriftlichen Vereinbarungen. Spätestens mit Entgegennahme der Waren oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen unserer Kunden entfalten keine Wirkung. Gegenbestätigungen von Kunden unter Hinweis auf deren Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

1.3 Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden


2. Angebot und Vertragsschluß

2.1 Angebote von Pales IT-Systemhaus GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen und Auftragserteilungen des Kunden werden nur nach schriftlicher Auftragsbestätigung von Pales IT-Systemhaus GmbH, deren Inhalt für das Vertragsverhältnis und den Lieferumfang beziehungsweise Leistungsumfang allein maßgebend ist, rechtsverbindlich. Änderungen und Ergänzungen von bestätigten Aufträgen sowie Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch Pales IT-Systemhaus GmbH. Entsprechendes gilt für mündliche Erklärungen Zusicherungen oder sonstige Äußerungen von Organen, Mitarbeitern, Vertretern oder sonstigen Repräsentanten.

2.2 Katalogangaben, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsangaben sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

2.3 Das Schriftformerfordernis kann auch durch Telefaxübermittlung oder E-Mail gewahrt werden. Sämtliche Risiken einschließlich etwaiger Zustellungs- oder Nachweisdefizite, die aus der Verwendung dieser Übermittlungsarten resultieren gehen, zu Lasten der Partei, die diese Vermittlungsform ausdrücklich wünscht oder im Rahmen der Korrespondenz zuerst verwendet.


3. Liefer- und Leistungsfristen

3.1 Ist eine Liefer- oder Leistungsfrist vereinbart, so beginnt diese mit dem Zugang der Pales IT-Systemhaus GmbH-Auftragsbestätigung beim Kunden, nicht jedoch bevor alle vom Kunden beizubringenden Unterlagen, Erklärungen, Auskünfte Genehmigungen sowie sonstige Informationen bei Pales IT-Systemhaus GmbH vorliegen oder andere Verpflichtungen des Kunden vertragsgerecht erfüllt sind.

3.2 Wird Pales IT-Systemhaus GmbH durch höhere Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die außerhalb ihres Einwirkungsbereiches liegen, an der Einhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist gehindert, so hat Pales IT-Systemhaus GmbH dies nicht zu vertreten. Im Übrigen verlängert sich die Frist in angemessenem Umfang, mindestens um die Zeitdauer solcher Hindernisse. Als Hindernisse gelten unter anderem Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, unzureichende Belieferung durch Hersteller oder Zulieferanten, unzureichende Material- und Energieversorgung. Dies gilt auch, wenn solche Hindernisse bei Lieferanten von Pales IT-Systemhaus GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten. Pales IT-Systemhaus GmbH ist in solchen Fällen berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, Dienstleistungsverträge auch zu kündigen.

3.3 Hat Pales IT-Systemhaus GmbH die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist zu vertreten, so ist der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag beziehungsweise bei Dienstverträgen auch zur sofortigen Beendigung durch Kündigung berechtigt. Weitergehende Rechte oder Ansprüche, insbesondere solche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung, wegen verspäteter Lieferung beziehungsweise Leistung oder auf Erstattung von Folgeschäden, sind ausgeschlossen, sofern nicht Pales IT-Systemhaus GmbH, einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen die Fristüberschreitung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

3.4 Verzögert sich die Lieferung oder die Durchführung von Leistungen durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, trägt dieser die daraus Pales IT-Systemhaus GmbH entstandenen Kosten.

3.5 Pales IT-Systemhaus GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt

3.6 Storniert der Kunde ohne Zustimmung von Pales IT-Systemhaus GmbH einen Liefer- oder Leistungsauftrag, so kann Pales IT-Systemhaus GmbH unbeschadet weiterer Ansprüche ohne weiteren Nachweis fünfzehn Prozent des Nettoauftragswertes als Entschädigung vom Kunden verlangen.


4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preisangaben sind netto. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist hinzuzurechnen. Pales IT-Systemhaus GmbH hält sich an die in ihren Angeboten angegebenen Preise dreißig Tage ab deren Datum gebunden. Vertragswirksam werden jedoch nur die in der Auftragsbestätigung von Pales IT-Systemhaus GmbH genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden auf Grundlage der bei Zusatzlieferung bzw. Zusatzleistungserbringung geltenden Pales IT-Systemhaus GmbH-Konditionen gesondert berechnet.

4.2 Netto-Preise für Warenlieferungen verstehen sich einschließlich normaler Verpackung zuzüglich Versandkosten.

4.3 Werden außerhalb des Angebots für Hardwareprodukte Dienstleistungen vereinbart, wie zum Beispiel Montage, Systemintegration oder Serviceleistungen an Hard- und Software wie Hardwarewartung oder Softwarepflege, so werden diese vorbehaltlich ausdrücklicher gegenteiliger Abrede nach den aktuellen Pales IT-Systemhaus GmbH-Dienstleistungskonditionen im Zeitpunkt der Leistungserbringung separat berechnet. Soweit nichts anderes vereinbart, werden Kosten der Anreise sowie Spesen nach den tatsächlich angefallenen Kosten gegen Nachweis berechnet.

4.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.


5. Lieferung und Gefahrenübergang


5.1 Sind keine besonderen Vereinbarungen über die Versandart getroffen worden, werden Waren auf einem Pales IT-Systemhaus GmbH günstig erscheinenden Weg versandt. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung der Transportperson übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Pales IT-Systemhaus GmbH verlassen hat, je nachdem welches Ereignis früher stattfindet. Falls der Versand ohne Verschulden von Pales IT-Systemhaus GmbH unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

5.2 Ausgesuchte und sorgfältig überholte elektronische Bauteile, die üblicherweise keinem Verschleiß unterliegen, dürfen von Pales IT-Systemhaus GmbH nur dann verwandt werden, wenn sie in ihrer Leistung neuen Teilen entsprechen.


6. Mitwirkung des Kunden

6.1 Die Verantwortung für die Auswahl der Hard- und Software einschließlich der durch ihren Einsatz gewünschten Leistungsergebnisse liegt beim Kunden.

6.2 Der Kunde schafft bis zu den vereinbarten Liefer- bzw. Leistungsterminen die räumlichen, technischen und sonstigen Aufstellungs- und Anschlußvoraussetzungen, die Pales IT-Systemhaus GmbH in die Lage versetzen, den schriftlichen Vertrag zu erfüllen. Zu den vom Kunden zu schaffenden Aufstellungs- und Anschlußvoraussetzungen gehört unter anderem eine funktionstaugliche Datensicherung bevor Pales IT-Systemhaus GmbH mit der Vertragserfüllung beginnt sowie nach jedem datenbestandsverändernden Vorgang während der Vertragserfüllung durch Pales IT-Systemhaus GmbH, eine Vorbereitung bereits vorhandener Konfigurationen auf die vereinbarten Arbeiten sowie die Schaffung eines den vereinbarten Arbeiten entsprechenden Betriebszustandes, Vorkehrungen zur Vermeidung von Systemabstürzen bzw. Maßnahmen zur Vermeidung daraus resultierender Folgen usw. Ohne ausdrückliche Regelung ist Pales IT-Systemhaus GmbH jedoch nicht verpflichtet, die bestellten Produkte mit Geräten und/oder Programmen des Kunden zu verbinden und deren Funktionsfähigkeit herzustellen. Werden entsprechende Leistungen dennoch in Anspruch genommen, gelten diese als Zusatzdienstleistungen. Ist aufgrund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung die Installation und/oder die Herstellung der Betriebsbereitschaft geschuldet, gilt dies als Modifizierung des kaufrechtlichen Begriffs der Ablieferung.


7. Gewährleistung


7.1 Im Falle von Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, wird Pales IT-Systemhaus GmbH im Rahmen einer Gewährleistungsfrist von sechs Monaten, die mit Gefahrenübergang beginnt, nach ihrer Wahl in angemessener Frist Ersatz beschaffen oder nachbessern. Mehrfache Nachbesserungen beziehungsweise Nachlieferungen sind zulässig. Ausgetauschte Teile gehen entschädigungslos in das Eigentum von Pales IT-Systemhaus GmbH über. Der Kunde ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung bzw. Neuherstellung nach angemessener Frist berechtigt, nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Im übrigen gilt Ziffer 8.

7.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen vom Kunden nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt, Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, nicht von Pales IT-Systemhaus GmbH bewilligte Zusatzgeräte angebracht oder Reparaturen von Personen vorgenommen, die nicht von Pales IT-Systemhaus GmbH autorisiert sind, so entfällt jede Gewährleistung, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die gerügten Mängel hierauf nicht zurückzuführen sind.

7.3 Eine Gewährleistung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für Zubehör.

7.4 Gewährleistungsansprüche stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.

7.5 Vorstehende Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für Produkte und schließen Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.

7.6 Der Verkauf von gebrauchten Produkten erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.


8. Haftung, Unmöglichkeit, Unvermögen


8.1 Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Pales IT-Systemhaus GmbH als auch deren Organe sowie Erfüllungs- beziehungsweise Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder unmittelbaren Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall bleiben unberührt eine Haftung von Pales IT-Systemhaus GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung.

8.2 Wird Pales IT-Systemhaus GmbH aus von ihr zu vertretenden Gründen die geschuldete Lieferung oder Leistung unmöglich, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
 

9. Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretung

9.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die Pales IT-Systemhaus GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden Pales IT-Systemhaus GmbH die folgenden Sicherheiten gewährt, die Pales IT-Systemhaus GmbH nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als zwanzig Prozent übersteigt.

9.2 Die Ware bleibt gemäß vorstehenden Voraussetzungen Eigentum von Pales IT-Systemhaus GmbH. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter Eigentumsvorbehalt zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigem Rechtsgrund wie zum Beispiel Versicherung, unerlaubte Handlung bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Pales IT-Systemhaus GmbH ab. Der Kunde ist ermächtigt und verpflichtet, die abgetretene Forderung einzuziehen. Bei Zahlungsverzug des Kunden kann Pales IT-Systemhaus GmbH die Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen und den Abnehmern des Kunden die Abtretung anzeigen sowie die Vorbehaltsware zurücknehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte verlangen.

9.3 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum von Pales IT-Systemhaus GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit sie ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

9.4 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - ist Pales IT-Systemhaus GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden an Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Pales IT-Systemhaus GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrage.

9.5 Der Kunde ist verpflichtet, die für den Einzug der Forderungen notwendigen Angaben zu verschaffen und dazu erforderliche Unterlagen auszuhändigen.


10. Konstruktions- und Austattungsänderungen

10.1 Pales IT-Systemhaus GmbH kann Konstruktions- und/oder Ausstattungsänderungen an Produkten vornehmen, sofern deren Gesamtleistung dadurch nicht beeinträchtigt wird. Pales IT-Systemhaus GmbH ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.


11. Hardwarewartung und Softwarepflege


11.1 Soweit vereinbart oder auf Wunsch des Kunden anderweitig in Anspruch genommen, erbringt Pales IT-Systemhaus GmbH Dienste zur Hardwarewartung und Softwarepflege ausschließlich nach den Vorschriften der §§ 611 ff. BGB.


12. Ausfuhrbestimmungen

12.1 Bei der Veräußerung der von Pales IT-Systemhaus GmbH gelieferten Produkte im Rahmen von Exportgeschäften wird der Kunde die jeweils geltenden Ein- beziehungsweise Ausfuhrbestimmungen, insbesondere die in Deutschland und den USA geltenden Regelungen befolgen. Der Kunde muß seine Abnehmer verpflichten, die vorgenannten Regelungen ebenfalls zu beachten.

12.2 Der Kunde wird Pales IT-Systemhaus GmbH alle Informationen und Erklärungen überlassen, die Pales IT-Systemhaus GmbH zur Erfüllung ihrer Pflichten nach den deutschen und us-amerikanischen Ein- beziehungsweise Ausfuhrbestimmungen benötigt.


13. Salvatoresche Klausel

13.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger schriftlicher Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, bleiben die anderen Vertragsbestandteile davon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.


14. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

14.1 Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist der Sitz von Pales IT-Systemhaus GmbH bei Vornahme der Erfüllungshandlung.

14.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch in Urkundsprozessen, ist der Sitz von Pales IT-Systemhaus GmbH im Zeitpunkt der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens. Pales IT-Systemhaus GmbH kann Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden oder einem besonderen Gerichtstand geltend machen.

14.3 Es gilt materielles deutsches Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

SQL-Discovery Download

Testen Sie SQL-Discovery jetzt kostenlos. Mit der voll funktionsfähigen Demoversion können Sie sich selbst von den Vorteilen dieser innovativen Software überzeugen.
» mehr ...

SQL-Discovery kaufen

Sichern Sie sich jetzt alle Vorteile von SQL-Discovery und kaufen Sie unsere Software ...
» mehr ...